Satzung des Fanclubs Porto Santo
§ 1 Name und Sitz
- Der Fanclub trägt den Namen „Fanclub Porto Santo“.
- Er hat seinen Sitz auf Porto Santo (Portugal).
- Der Fanclub ist kein eingetragener Verein und verfolgt ausschließlich private, nicht wirtschaftliche Zwecke.
§ 2 Zweck des Fanclubs
- Der Fanclub dient der Förderung der Gemeinschaft und Freundschaft unter Fans des Eishockeyvereins Eisbären Berlin auf Porto Santo und darüber hinaus.
- Er organisiert gemeinsame Aktivitäten, Treffen, Veranstaltungen und Aktionen rund um das Fanleben.
- Der Fanclub ist parteipolitisch und konfessionell neutral.
- Der Fanclub verfolgt keine wirtschaftlichen Interessen; alle Tätigkeiten erfolgen ehrenamtlich.
- Überschussvermögen, was durch Beiträgen und Spenden eingenommen wird und nicht für den Verein verwendet wird, wird automatisch in dem Projekt Drachenbaumfarm weitergeleitet, wo dort Drachenbäume auf Porto Santo gepflanzt werden.
§ 3 Mitgliedschaft
- Mitglied des Fanclubs kann jede natürliche Person werden, die die Ziele des Fanclubs unterstützt.
- Eine Mitgliedschaft ist unabhängig von Wohnort, Herkunft oder Staatsangehörigkeit möglich.
- Der Beitritt erfolgt durch eine formlose Anmeldung beim Vorstand.
- Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod.
- Der Austritt kann jederzeit mündlich oder schriftlich gegenüber dem Vorstand erklärt werden.
- Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden, wenn es dem Ansehen oder den Zielen des Fanclubs erheblich schadet.
§ 4 Beiträge und Finanzierung
- Die Mitgliedschaft ist grundsätzlich kostenfrei, sofern die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt.
- Der Fanclub finanziert sich durch freiwillige Beiträge, Spenden oder Einnahmen aus Veranstaltungen.
- Über die Verwendung der Mittel entscheidet der Vorstand im Sinne der Fanclub-Ziele.
§ 5 Organe des Fanclubs
Die Organe des Fanclubs sind:
- der Vorstand
- die Mitgliederversammlung
§ 6 Der Vorstand
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- Der Vorstand besteht mindestens aus:
- dem/der Vorsitzenden
- dem/der stellvertretenden Vorsitzenden+ Kassenwart
-
In den Vorstand könne nur Mitglieder mit festen Wohnsitz auf Porto Santo gewählt werden.
- Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Wiederwahl ist möglich
- Der Vorstand führt die laufenden Angelegenheiten des Fanclubs und vertritt ihn nach außen.
- Entscheidungen werden im Vorstand mit einfacher Mehrheit getroffen.
- Der Vorstand besteht mindestens aus:
§ 7 Mitgliederversammlung
- Sie wird vom Vorstand unter Angabe der Tagesordnung mindestens zwei Wochen vorher bekannt gegeben (mündlich, per E-Mail oder Nachricht).
- Eine außerordentliche Mitgliederversammlung kann einberufen werden, wenn der Vorstand dies beschließt oder mindestens ein Drittel der Mitglieder dies verlangt.
- Die Mitgliederversammlung beschließt über:
- Wahl und Abberufung des Vorstands
- Änderungen der Satzung
- grundlegende Angelegenheiten des Fanclubs
- Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst.
§ 8 Kassenführung
- Der/die Kassenwart/in ist für die ordnungsgemäße Verwaltung der finanziellen Mittel verantwortlich.
- Die Kasse kann auf Beschluss der Mitgliederversammlung von zwei Mitgliedern geprüft werden, die nicht dem Vorstand angehören.
- Überschüsse, die in ein Zeitraum von einem Jahr anfallen fliesen in der Spendenaktion Drachenbaumfarm
§ 9 Auflösung des Fanclubs
- Die Auflösung des Fanclubs kann nur durch eine Mitgliederversammlung beschlossen werden.
- Bei Auflösung wird das verbleibende Vermögen dem Projekt Drachenbaumfarm zugeführt. sollte diese nicht mehr existieren, wird dieses einem gemeinnützigen Zweck auf Porto Santo zugeführt, über den die Mitgliederversammlung entscheidet.
§ 10 Schlussbestimmungene
Diese Satzung wurde in der Mitgliederversammlung vom 5. November 2025 beschlossen und tritt mit diesem Tag in Kraft.