Satzung des Fanclubs Porto Santo


§ 1 Name und Sitz

  1. Der Fanclub trägt den Namen „Fanclub Porto Santo“.
  2. Er hat seinen Sitz auf Porto Santo (Portugal).
  3. Der Fanclub ist kein eingetragener Verein und verfolgt ausschließlich private, nicht wirtschaftliche Zwecke.

 

§ 2 Zweck des Fanclubs

  1. Der Fanclub dient der Förderung der Gemeinschaft und Freundschaft unter Fans des Eishockeyvereins Eisbären Berlin auf Porto Santo und darüber hinaus.
  2. Er organisiert gemeinsame Aktivitäten, Treffen, Veranstaltungen und Aktionen rund um das Fanleben.
  3. Der Fanclub ist parteipolitisch und konfessionell neutral.
  4. Der Fanclub verfolgt keine wirtschaftlichen Interessen; alle Tätigkeiten erfolgen ehrenamtlich.
  5. Überschussvermögen, was durch Beiträgen und Spenden eingenommen wird und nicht für den Verein verwendet wird, wird automatisch in dem Projekt Drachenbaumfarm weitergeleitet, wo dort Drachenbäume auf Porto Santo gepflanzt werden.



§ 3 Mitgliedschaft

  1. Mitglied des Fanclubs kann jede natürliche Person werden, die die Ziele des Fanclubs unterstützt.
  2. Eine Mitgliedschaft ist unabhängig von Wohnort, Herkunft oder Staatsangehörigkeit möglich.
  3. Der Beitritt erfolgt durch eine formlose Anmeldung beim Vorstand.
  4. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod.
  5. Der Austritt kann jederzeit mündlich oder schriftlich gegenüber dem Vorstand erklärt werden.
  6. Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden, wenn es dem Ansehen oder den Zielen des Fanclubs erheblich schadet.

 


§ 4 Beiträge und Finanzierung

  1. Die Mitgliedschaft ist grundsätzlich kostenfrei, sofern die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt.
  2. Der Fanclub finanziert sich durch freiwillige Beiträge, Spenden oder Einnahmen aus Veranstaltungen.
  3. Über die Verwendung der Mittel entscheidet der Vorstand im Sinne der Fanclub-Ziele.



§ 5 Organe des Fanclubs

Die Organe des Fanclubs sind:

  1. der Vorstand
  2. die Mitgliederversammlung



§ 6 Der Vorstand

    1. Der Vorstand besteht mindestens aus:
      • dem/der Vorsitzenden
      • dem/der stellvertretenden Vorsitzenden+ Kassenwart
    2. In den Vorstand könne nur Mitglieder mit festen Wohnsitz auf Porto Santo gewählt werden.

    3. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Wiederwahl ist möglich
    4. Der Vorstand führt die laufenden Angelegenheiten des Fanclubs und vertritt ihn nach außen.
    5. Entscheidungen werden im Vorstand mit einfacher Mehrheit getroffen.

 

 

§ 7 Mitgliederversammlung

  1. Sie wird vom Vorstand unter Angabe der Tagesordnung mindestens zwei Wochen vorher bekannt gegeben (mündlich, per E-Mail oder Nachricht).
  2. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung kann einberufen werden, wenn der Vorstand dies beschließt oder mindestens ein Drittel der Mitglieder dies verlangt.
  3. Die Mitgliederversammlung beschließt über:
    • Wahl und Abberufung des Vorstands
    • Änderungen der Satzung
    • grundlegende Angelegenheiten des Fanclubs
  4. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst.



§ 8 Kassenführung

  1. Der/die Kassenwart/in ist für die ordnungsgemäße Verwaltung der finanziellen Mittel verantwortlich.
  2. Die Kasse kann auf Beschluss der Mitgliederversammlung von zwei Mitgliedern geprüft werden, die nicht dem Vorstand angehören.
  3. Überschüsse, die in ein Zeitraum von einem Jahr anfallen fliesen in der Spendenaktion Drachenbaumfarm

 

 

§ 9 Auflösung des Fanclubs

  1. Die Auflösung des Fanclubs kann nur durch eine Mitgliederversammlung beschlossen werden.
  2. Bei Auflösung wird das verbleibende Vermögen dem Projekt Drachenbaumfarm zugeführt. sollte diese nicht mehr existieren, wird dieses einem gemeinnützigen Zweck auf Porto Santo zugeführt, über den die Mitgliederversammlung entscheidet.



§ 10 Schlussbestimmungene

Diese Satzung wurde in der Mitgliederversammlung vom 5. November 2025 beschlossen und tritt mit diesem Tag in Kraft.